AGBs


1. Geltungsbereich
1.1. CalliLetters e.U. erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von CalliLetters ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von CalliLetters bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von CalliLetters  sind freibleibend und unverbindlich. Andere Angaben durch CalliLetters (wie Preislisten, Kataloge oder Anzeigen) gelten keinesfalls als Angebot.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei CalliLetters gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

 

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen von CalliLetters (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen sieben Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von CalliLetters wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.3. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3.4. Bei Entwürfen hat der Kunde je nach Umfang des Entwurfs 7–14 Werktage Zeit, sich für einen Entwurf zu entscheiden oder keinen anzunehmen. Im Falle,  dass der Kunde keinen Entwurf annimmt, ist eine Abschlagszahlung an CalliLetters in der Höhe der geleisteten Stunden zu entrichten.

 

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

 

5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er CalliLetters eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CalliLetters.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von CalliLetters – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

 

6. Rücktritt
6.1. Rücktritt vom Vertrag

Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von CalliLetters weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung von CalliLetters eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2.  Sollten tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, ist CalliLetters verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, CalliLetters die erbrachten Leistungen zu vergüten und die entstandenen Kosten und Spesen zu ersetzen.

 

7. Honorar
7.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

7.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von CalliLetters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.3. Alle Leistungen von CalliLetters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle CalliLetters erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Kostenvoranschläge von CalliLetters sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von CalliLetters schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten von CalliLetters, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt CalliLetters eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich CalliLetters zurückzustellen.

 

8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von CalliLetters werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen acht Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CalliLetters.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von CalliLetters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von CalliLetters schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

 

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz
9.1. Alle Leistungen von CalliLetters einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von CalliLetters und können von CalliLetters jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit CalliLetters darf der Kunde die Leistungen von CalliLetters nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von CalliLetters setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von CalliLetters dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

9.2. Änderungen von Leistungen von CalliLetters, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CalliLetters und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3. Für die Nutzung von Leistungen von CalliLetters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von CalliLetters erforderlich. Dafür steht CalliLetters und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4. Für die Nutzung von Leistungen von CalliLetters bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von CalliLetters notwendig.

 

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

11. Gewährleistung und Schadenersatz
11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeiti- ger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.

11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde CalliLetters alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

11.3. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CalliLetters beruhen.

11.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

11.5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

 

11.6. Haftung
11.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von CalliLetters für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

11.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 

12. Anzuwendendes Recht
12.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und CalliLetters ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist der Sitz von CalliLetters (1230 Wien).

13.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen CalliLetters und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von CalliLetters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Version September 2016 // © 2016 von CalliLetters